Ein Umzug kann schnell zur finanziellen Belastung werden. Deshalb stellen sich viele die Frage: Kann man einen privaten Umzug steuerlich absetzen – auch ohne Belege? Die Antwort ist nicht ganz einfach, denn es kommt auf die Art des Umzugs und die geltenden steuerlichen Regelungen an. In diesem Artikel erfährst du, was möglich ist, was das Finanzamt anerkennt und warum Belege in den meisten Fällen unerlässlich sind.
Das Finanzamt unterscheidet grundsätzlich zwischen beruflich bedingten und privaten Umzügen. Ein beruflich bedingter Umzug kann in der Regel als Werbungskosten angesetzt werden (auch mit Pauschalen), während ein privater Umzug in den Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen fällt.
Für private Umzüge bedeutet das:
Die klare Antwort lautet: Nein – zumindest nicht im privaten Bereich.
Die steuerliche Absetzbarkeit von Umzugskosten als haushaltsnahe Dienstleistung setzt jedoch immer voraus:
Nur dann erkennt das Finanzamt die Ausgaben an. Ohne diese Belege fehlt die Grundlage für die steuerliche Berücksichtigung.
Die oft genannten Umzugskostenpauschalen gelten ausschließlich für Umzüge, die beruflich bedingt sind. Hier kannst du auch ohne Einzelbelege bestimmte Beträge geltend machen, beispielsweise bei einem Jobwechsel oder einer Versetzung.
Für rein private Umzüge gelten diese Pauschalen nicht.
Auch wenn du den Umzug komplett selbst durchführst, etwa mit Hilfe von Freunden und Familie, kannst du keine steuerlichen Vorteile nutzen. Deine eigene Arbeitszeit ist steuerlich nicht absetzbar, ebenso wenig wie unbezahlte Hilfe aus dem Freundeskreis.
Wenn du dennoch vom Steuervorteil profitieren möchtest, solltest du auf eine professionelle Umzugsfirma setzen. So sicherst du dir:
Wichtig: Achte darauf, dass die Rechnung die Arbeitszeit und die Leistungen getrennt auflistet. Denn nur die Dienstleistung ist steuerlich absetzbar, nicht das Verpackungsmaterial oder die Transportfahrzeuge.
Auch unabhängig vom steuerlichen Aspekt gilt: Eine saubere Abwicklung mit Belegen bietet dir Sicherheit. Du hast damit nicht nur eine Grundlage für deine Steuererklärung, sondern auch:
Wenn du deinen privaten Umzug steuerlich absetzen möchtest, kommst du nicht umhin, Rechnungen und Zahlungsnachweise zu sammeln. Nur dann erkennt das Finanzamt die haushaltsnahe Dienstleistung an und du bekommst einen Teil deiner Kosten zurück.
Unser Tipp von Intermove: Wir übernehmen nicht nur den stressigen Teil deines Umzugs, sondern stellen dir auf Wunsch auch transparente, steuerlich prüfbare Rechnungen aus. Damit du deinen Umzug entspannt angehen kannst und gleichzeitig steuerlich davon profitierst.